Abmahnungen, immer eine dumme Angelegenheit
Unternehmen aus der Unterhaltungsindustrie verschicken seit einiger Zeit massenhaft Abmahnungen. Empfänger sind insbesondere Nutzer von Filesharing-Diensten. Deren Prinzip, eigentlich urheberrechtlich geschützte Dateien wie Musiktitel oder Filme lassen sich kostenlos herunterladen.

Im Gegenzug stellen die Teilnehmer anderen Usern selbst Inhalte zur Verfügung, die auch dem IT Recht Würzburg unterliegen können. Das ist illegal und sorgt bei den Inhabern der Rechte, also bei den Musiklabels, Produzenten, Filmstudios usw. für wirtschaftliche Schäden in beträchtlicher Höhe. Mit Abmahnungen durch Rechtsanwälte versuchen die Firmen, das Problem in den Griff zu bekommen. Experten empfehlen Internetnutzern, die eine Abmahnung erhalten, ihrerseits anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Auf Abmahnungen richtig reagieren

User, die Abmahnungen erhalten, sind im ersten Moment oft ziemlich geschockt. Sie neigen dann dazu, voreilig die geforderte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und auch die Kosten der Abmahnung, oftmals viele hundert oder gar mehr als tausend Euro, umgehend zu begleiche. Sie wollen sich so weiteren Ärger und auch peinliche Nachfragen ersparen. Besonders im Erotikbereich setzen viele Abmahner darauf, dass die Empfänger mit keinen Schmuddelfilmen in Verbindung gebracht werden möchten und die Angelegenheit deshalb lieber diskret lösen wollen.

Abmahnungen können praktisch jeden treffen, der illegal Dateien über das Internet tauscht. Die Adressen lassen sich über die Provider herausfinden. Zwar liegt den Geschädigten zunächst nur die IP-Adresse des jeweiligen Internetanschlusses vor. Auf zivilrechtlichem Wege oder mit Hilfe eines Staatsanwalts können sie jedoch an die Postanschrift gelangen. So ist es dann zu den Abmahnungen nur noch ein kurzer Weg. Wer solche Post in seinem Briefkasten findet, der ist gut beraten, sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt zu wenden. Wer hingegen vorschnell unterschreibt oder eine Zahlung leistet, hat oftmals schlechte Karten.

Besonders schlimm wird es, wenn nicht nur eine Abmahnung kommt, sondern es gleich eine Reihe von Abmahnungen gibt. Da werden dann zum Beispiel für verschiedene Lieder eines Albums jeweils separate Abmahnungen verschickt. Das ist jedoch vielfach nicht zulässig, weil es allzu offensichtlich nur der Kostentreiberei dient. Die Kanzleien, die die Abmahnungen verschicken, verdienen schließlich an jedem einzelnen Schreiben. Mit Hilfe eines Anwalts kann man sich auch gegen solche Serienabmahnungen zur Wehr setzen und die Kosten dadurch wesentlich reduzieren.